AGB

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1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen der ALOS Elementebau GmbH, im folgenden ALOS genannt, mit Auftraggebern. Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber Unternehmer oder Endverbraucher ist. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB für Lieferungen und Leistungen ebenso, wie für alle Erweiterungs-, Zusatz- oder Ergänzungsaufträge im Rahmen erteilter Aufträge. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Ergänzend zu den AGB gelten ausschließlich schriftlich getroffene, auftragsbezogene Zusatzvereinbarungen. Darüber hinaus gehende Bedingungen gelten nicht.

2. Angebote

Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

3. Aufträge

Für alle Vereinbarungen des geschlossenen Vertrages gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Beschaffenheit und Eigenschaften des Vertragsgegenstandes werden ausschließlich in Angebot, Auftragsbestätigung und den dazugehörigen technischen Unterlagen beschrieben. Für die Ausführung der Leistungen gelten dazu die Regelungen der VOB/B und C sowie VOL (Lieferleistungen) in der zum jeweiligen Vertragsabschluss geltenden Fassung.

 Alle Angaben beinhalten keine Garantiezusage im Sinne von § 443 BGB; Änderungen in Fertigung und Montage im Sinne des technischen Fortschrittes bleiben bei Wahrung der vereinbarten Gebrauchseigenschaften des Vertragsgegenstandes im übrigen vorbehalten.

4. Lieferungen

Alle Leistungs- und Liefertermine bedürfen ausschließlich der schriftlichen Bestätigung. Bei Nichteinhaltung von Leistungs- und Lieferfristen hat jede Vertragspartei eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Bewirkung der Leistung zu setzen. In diesem Zusammenhang entstehende Zusatzkosten einschließlich für Verpackung, Transport und Versand werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt und sind durch den Auftraggeber zu zahlen.

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten (auf Nachweis). Der Berechnung werden dabei ortsüblich angemessene Kosten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zugrunde gelegt. Für die Ausführung der Leistungen gelten dazu die Regelungen der VOB und VOL (Lieferleistungen) in der zum jeweiligen Vertragsabschluss geltenden Fassung.

5. Preise und Zahlungstermine

Alle Preise verstehen sich rein netto, dass heißt, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. ALOS behält sich vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Währungsänderungen, Lohnkosten- und Materialpreisänderungen eintreten, die weder absehbar noch durch ALOS zu vertreten sind.

Die Zahlung per Scheck / Wechsel ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In beiden Fällen erfolgt die Entgegennahme durch ALOS erfüllungshalber, nicht erfüllungsstatt.

Bei Zahlungsverzug werden von ALOS gegenüber Privatkunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (Leitzins) berechnet. Gegenüber gewerblichen Kunden betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (Leitzins). Der Verzug tritt unabhängig von einer Mahnung automatisch dann ein, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. vereinbarten Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nachkommt.

Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist ALOS berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. In diesem Falle gilt der Leistungsbeginn nach Zahlungseingang der Gesamtforderung auf dem Geschäftskonto der ALOS.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der gesamten Verbindlichkeiten Eigentum von ALOS.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt gemäß VOB/B und C. Für die Gewährleistung auf Material gelten darüber hinaus die Liefer- und Leistungsbedingungen des Lieferanten / Herstellers sowie Wartungs- und Pflegehinweise nach Fertigstellung.

Bei fehlerhafter Ausführung ist ALOS nach seiner Wahl zur Gutschrift des Mindestwertes oder zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Bei Nachbesserung beginnt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch nach erfolgreicher Mängelbeseitigung.

Gegenüber Kaufleuten werden keine weiteren Gewährleistungsrechte gewährt.

Für Isolierverglasungen gilt eine Herstellergarantie von 5 Jahren. Der Anspruch des Kunden ist hierbei auf die kostenfreie Lieferung frei Einbauort beschränkt. Die Kosten für den Aus- / Einbau sind durch den Kunden zu tragen.

8. Gewährleistungsanspruch

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. ALOS sind alle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach erfolgtem Einbau ist die Abnahme der kompletten Leistung gemäß VOB und die Dokumentation im Abnahmeprotokoll zwingende Voraussetzung für die Geltendmachung weiterer Ansprüche.

Dabei bleiben Mängel und Schäden aufgrund fehlerhafter Bedienung, mangelnder Pflege, unsachgemäßen Eingriffen durch den Auftraggeber oder in seinem Namen handelnder Dritter von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Nach Übergabe der fertiggestellten Leistung sind festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Montagebedingungen

Der Auftraggeber erhält nach Auftragserteilung von ALOS die schriftliche Auftragsbestätigung mit Nennung des Liefer- und Einbautermines. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle darin genannten Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Abnahme der Lieferung und zur Durchführung der Montage erfüllt sind.

Bei Nichteinhaltung der durch ALOS genannten Bedingungen gilt die Lieferung bzw. Montage als abgenommen und anerkannt. ALOS ist in diesem Falle berechtigt, die Durchführung der Montage von der Begleichung der bei Lieferung fällig gewordenen Zahlung (90 % der Auftragssumme) abhängig zu machen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr durch solche rechtswirksamen Regelungen ersetzt werden, die den unwirksamen Bestimmungen in Ihrem erkennbaren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der ALOS Elementebau GmbH - das Amtsgericht Dresden - als vereinbart.